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Bau

Die Abteilung Bau ist verantwortlich für die Prüfung und Verarbeitung der eingereichten Baugesuche.
Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn
rechtzeitig beim Gemeinderat eine Baubewilligung einzuholen.
Dies gilt insbesondere für:
  • Erstellen neuer Bauten und Anlagen
  • Änderung an bestehenden Bauten und Anlagen (auch im Gebäudeinnern), inklusive Nutzungsänderungen
  • Veränderung der Fassaden in Gestaltung oder Farbe
  • Verkehrsanlagen, einschliesslich Abstell- und Parkplätze
  • Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein separates Projektauflage- und
    Genehmigungsverfahren durchgeführt wird
  • Mauern und Einfriedungen (z. B. Gartenhage), sofern diese 1.5 m ab gewachsenem Terrain übersteigen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1.5 m

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Bauamt der Gemeinde Fiesch.

Reglemente / Formulare
· Geodatenserver der Gemeinde Fiesch
· Bau- und Zonenreglement Fiesch (PDF)
· Baugesuchsformular des Kanton Wallis (PDF)
· Baugesetz des Kanton Wallis (PDF)
· Bauverordnung des Kanton Wallis (PDF)
· Baugesuchsverfahren im Kanton Wallis bei Erdbebengefährdung (PDF)
· Trinkwasser-Reglement Fiesch (PDF)
· Abwasser-Reglement Fiesch (PDF)