Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn
rechtzeitig beim Gemeinderat eine Baubewilligung einzuholen.
Dies gilt insbesondere für:
- Erstellen neuer Bauten und Anlagen
- Änderung an bestehenden Bauten und Anlagen (auch im Gebäudeinnern), inklusive Nutzungsänderungen
- Veränderung der Fassaden in Gestaltung oder Farbe
- Verkehrsanlagen, einschliesslich Abstell- und Parkplätze
- Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein separates Projektauflage- und
Genehmigungsverfahren durchgeführt wird - Mauern und Einfriedungen (z. B. Gartenhage), sofern diese 1.5 m ab gewachsenem Terrain übersteigen
- Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1.5 m
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Bauamt der Gemeinde Fiesch.
Reglemente / Formulare· Geodatenserver der Gemeinde Fiesch
· Bau- und Zonenreglement Fiesch (PDF)
· Baugesuchsformular des Kanton Wallis (PDF)
· Baugesetz des Kanton Wallis (PDF)
· Bauverordnung des Kanton Wallis (PDF)
· Baugesuchsverfahren im Kanton Wallis bei Erdbebengefährdung (PDF)
· Trinkwasser-Reglement Fiesch (PDF)
· Abwasser-Reglement Fiesch (PDF)
