Ihr sind folgende Hauptaufgaben zugeordnet:
- Erfassung von Beitragspflichtigen
- Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung
- Abgabe von Formularen
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Ausgleichskasse des Kanton Wallis.
Die Kantonale IV-Stelle Wallis ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche
Institution, welche die ihr vom Bundesrecht
übertragenen Aufgaben erfüllt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern hat die materielle, administrative und
finanzielle Aufsicht über die Kantonale IV-Stelle Wallis inne.
Ein Aufsichtrat von fünf Mitgliedern wird durch den Staatsrat ernannt.
Ihm obliegt die Oberaufsicht in Verwaltungs-
angelegenheiten, die nicht der Alleinzuständigkeit des Bundes unterliegen. Der Sitz ist in Sitten.
In Brig und Martinach bestehen Zweigstellen für die berufliche Eingliederung.
